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BMW Reifengarantie

Wofür gilt die BMW Reifengarantie?

Beim Kauf eines Reifens mit BMW Sternmarkierung oder eines Original BMW Komplettrades, erhalten Sie eine kostenlose 36-monatige Reifengarantie mit bis zu 100 % Ersatz der Materialkosten im Schadenfall.


Welche Schäden sind über die MINI und BMW Reifengarantie abgedeckt?

  • Schäden durch spitze Gegenstände wie Nägel oder Glasscherben
  • Beschädigungen durch Bordsteinkantenaufprall
  • Vandalismus
  • Diebstahl

Welche Erstattung erhalten Sie im Schadenfall?

Die Höhe der Erstattung richtet sich ausschließlich nach dem Reifenalter (Kaufdatum):

Im 1. Jahr 100 % Erstattung der Rechnung des Neureifens
Im 2. Jahr 75 % Erstattung der Rechnung des Neureifens
Im 3. Jahr 50 % Erstattung der Rechnung des Neureifens


Wo ist die MINI und BMW Reifengarantie gültig?

Die BMW und MINI Reifengarantie gilt für die gesamte Bundesrepublik Deutschland. Befindet sich das Fahrzeug vorübergehend im Ausland, gilt der Garantieschutz innerhalb der Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes.

Achtung: Mindestprofiltiefe

Die Reifengarantie hat eine Laufzeit von 36 Monaten nach dem Reifen- bzw. Komplettradkauf. Weist ein beschädigter Reifen jedoch eine geringere Profiltiefe als die von BMW empfohlene auf dann kann in diesem Fall die Reifengarantie nicht mehr zur Anwendung gebracht werden. Im Einzelnen bedeutet dies eine Profiltiefe von weniger als 3 mm bei Sommerreifen weniger als 4 mm bei Winterreifen. In diesen Fällen gehen wir davon aus, dass ein verschleißbedingter Ersatz notwendig ist.

Reifengarantie Neuwagen


Beim Kauf eines BMW/MINI mit Erstzulassung ab Juli 2020 gilt die Reifenversicherung für Neufahrzeuge 36 Monate mit bis zu 100 % Ersatz der Reifenkosten im Schadensfall. Die Versicherung bezieht sich auf die Reifen in Kombination mit dem Fahrzeug und ist unabhängig vom Fahrzeugeigentümer, bei einem Verkauf bleibt die Versicherung also mit ihrer gültigen Restlaufzeit bestehen.


Die MINI und BMW Reifenversicherung gilt für die gesamte Bundesrepublik Deutschland. Befindet sich das Fahrzeug vorübergehend im Ausland, gilt der Garantieschutz innerhalb der Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (siehe AGB). Schäden im EU-Ausland können, bei Bedarf, auch direkt über den ausländischen Händler
abgewickelt werden. (Aktuelle Ausnahmen: England, Schweiz, Belgien, Tschechien, Zypern, Estland, Lettland, Litauen).